
Problemfall "Eigenschaden" in der Haftpflichtversicherung
22.09.2017
Haftpflichtversicherungen erfüllen den Zweck, Schadenersatz für Schäden zu leisten, die der Versicherte Dritten, also fremden bzw. "anderen" Personen zufügt. Die generelle Verpflichtung, Schadenersatz zu leisten, ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.